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Beleidigungen sind gefährlich; im realen Leben für den Urheber, im Internet aber auch
für den Betreiber der Plattform, auf welcher diese geäußert wurde. Dies kann man noch
verstehen, wenn der Betreiber solch eine (offensichtliche) Beleidigung nach Kenntnis und einer entsprechenden
Beschwerde nicht entfernt. In diesem Fall könnte man mittels gesundem Menschenverstand davon ausgehen der
Betreiber billige diese und mache sie sich zu eigen.
Nun entschieden bereits Gerichte, dass Betreiber von Internetforen auch ohne Kenntnis für derart
Äußerungen als Mitstörer haften (wir berichteten). Wenn man dies ins reale Leben
übertragen würde, müsste auch ein Gaststättenbesitzer für die beleidigenden Äußerungen
eines Gastes haften, ohne diese jemals gehört zu haben. Eine Rechtssicherheit wird bei Foren ohne
Vorabkontrolle der Beiträge (und selbst danach) nicht möglich aufgrund solch praxisferner
Entscheidungen.
Nun gibt es jedoch noch unverständlichere Gerichtsentscheidungen. Ein Gericht entschied, dass auch als
Beleidung interpretierbare Äußerungen einen Unterlassungsanspruch begründen können (siehe
unten genannten Link, Urteilsbegründung steht noch aus). Man darf auf die entsprechende Urteilsbegründung
gespannt sein, ob die beleidigende Interpretierbarkeit im Auge des Klägers liegen darf. Nicht gespannt darf
man auf die folgenden Abmahnungen unter Verweis auf diese seltsame Entscheidung sein, denn diese kommen bestimmt.
www.spiegel.de
Das Urheberrecht ist dazu da immaterielle Güter und dadurch die Schaffer geistigen Eigentums und ihre Werke
zu schützen, so weit die durchaus sinnvolle und nachvollziehbare Theorie.
In der Praxis sieht es jedoch zumeist so aus, dass diese Rechte vorwiegend von Verwertern, nicht von Schaffenden
in Anspruch genommen und vertreten werden. Sinnvollerweise sollten die entsprechenden Gesetze also Verwerterrecht
heißen, vielleicht weil der Begriff „Verwerter“ unangenehme Assoziationen aus dem Tierreich
weckt ist dem nicht so.
Nun sind derzeit viele Interessengruppen aus unterschiedlichem Antrieb der Meinung das Urhebberrecht müsse
aktualisert und neuen Gegebenheiten angepasst werden, allen voran die Vertreter der Verwerter. Dass deren Interessen
sich wenig bis nicht nicht mit den Interessen der breiten Öffentlichkeit decken ist naheliegend, oftmals decken
sie sich jedoch nicht einmal mit den Interessen der wirklich Urheber.
Nun wird derzeit der sogenannte „2. Korb“ der Urheberechtsnovelle beraten und wie diser aussehen
soll ist unter dem nachfolgenden Link ersichtlich. Schnell wird man erkennen, dass hier neben anderen durchaus
dreisten Forderungen der Rechteinhaber auch ein Paradoxon in Gesetz gegossen werden soll, die sogenannten
Geräteabgaben. Diese sind dazu gedacht eine pauschale Vergütung an die Rechteinhaber für
privat erstellte Vervielfältigungen geschützter geistiger Werke zu erwirtschaften. Diese Abgaben
fallen auf alle Geräte an, welche dazu geeignet sind derartige Werke zu vervielfältigen wie
Kopierer, Scanner, CD– und DVD–Brenner, Rohlinge und andere.
So weit so gut, würde nicht das neu geregelte Urhebberecht das, auch private, Kopieren urheberrechtlich
geschützer Werke verbieten, sofern diese technisch geschützt sind. In der Praxis ist jedoch
nicht sehr weitreichend definiert, was ein solcher Schutz ist, so wird z.B. auch CSS auf der DVD als
solcher Schutz angesehen, womit eigentlich untersagt ist eine DVD zu kopieren da praktisch fast jede DVD
über CSS verfügt. Bei der Erhebung und Ausschüttung spielt dieser Umstand dann jedoch keinerlei
Rolle mehr. Der Verbraucher wird also quasi für eine Vergehen pauschal mit einem Bußgeld belegt ohne
weiteren Nachweis, dass er diese auch begangen hat wenn man dieses abstruse Konstrukt zu Ende denkt.
www.heise.de
Man hört häufiger aus der eher naiven Ecke den Ratschlag man sei als Internetnutzer sicher, sofern
man nur „vertrauenswürdige“ Internetseiten besucht. Was die gutmeinenden Ratgeber hier aber
meist vergessen zweigt ein derzeit aktueller, groß angelegter Angriff auf Internetnutzer.
Bisher unbekannte Täter sind in eine große Anzahl Server durch eine Lücke in einer
Verwaltungssoftware eingedrungen und haben die Webseiten unzähliger und unbedenklicher Internetseiten
manipuliert. Dabei wurden die Seiten derart modifiziert, dass sie ein meist verstecktes Iframe (ein
eingebundenes Frame zur Darstellung von Inhalten anderer Seiten innerhalb einer HTML-Seite) enthalten,
welches Schadcode von einem anderen Server nachläd.
Dies allein ist noch nicht besonders spektakulär, da dies bereits mehrfach in ähnlicher Form
geschehen ist, jedoch kommt auf dem Server mit den Schadfunktionen ein recht fortschrittliches Programm
aus vermutlich russischer Quelle zum Einsatz, welches den ausgelieferten Schadcode auf das Betriebssystem
und den Browser des Nutzers zurecht schneidet um somit die Infektionswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
Da dieses Schadprogramm eine einsehbare interne Statistik führt über erfolgte Infektionen kann
man recht zuverlässig von einer Zahl von über 100.000 bereits infizierter Rechner ausgehen. Derzeit
nutzt das Schadprogramm nur Lücken in Browsern, Plugins, Programmen und Betriebssystemen für welche
bereits Patches existieren, man kann sich also durch Updates schützen. Es ist jedoch nicht auszuschließen
dass zukünftig auch sogenannte 0–Day Exploits zum Einsatz kommen werden, da dieses Schadprogramm
kommerziell vertrieben und gewartet wird.
www.heise.de
Für den beliebten Open–Source Browser Firefox erschien heute eine Aktualisierung, die verschiedene
Sicherheitslücken schließt. Die schwere der Lücken reicht von einer Denial of Service (DoS)
Attacke auf den Browser, über das Ausspähen von Daten, bis hin zur Einschleusung von Programmcode
welcher dann mit den Rechten des angemeldeten Nutzers zur Ausführung kommt.
Es wird dringend empfohlen dieses Update ein zu spielen, sofern man nicht ohnehin automatische Updates aktiviert
hat und diese vollautomatisch im Hintergrund installieren lässt.
Wie Heise berichtet, finden sich im Quelltext des CMS Artmedic an mehreren Stellen
fest eingebaute Hintertüren. Diese können von Angreifern genutzt werden, um eigenen PHP–Code
auf dem Server auszuführen. Schlimmstenfalls kann hierüber der komplette Server übernommen und
zu eigenen Zwecken missbraucht werden.
Noch ist unklar, ab welcher Version das System dahingehend verändert wurde, da eine Stellungnahme des
Anbieters derzeit noch aussteht. Infolgedessen ist die einzig sichere Alternative die komplette Deaktivierung
des CMS.
www.heise.de
Mit dem Urteil vom 27. April 2007 bestätigt und erweitert das LG Hamburg, unrühmlich bekannt durch
weitere praxis– und verständnisfreie Urteile, die Haftung von Forenbetreibern im Internet als
sogenannte Mitstörer auch ohne die Kenntnis strittiger Inhalte. Hierbei wurde auf Grundlage des Paragrafen
54 des neu geregelten Rundfunkstaatsvertrages entschieden, was Internetforen mit redaktionell gestalteten
Angeboten gleich setzt.
Anlass dieses Urteils war ein ebenfalls erstinstanzlich vom LG Hamburg erlassenes Urteil zu Ungunsten des Betreibers
des „Supernature Forums“. Der Betreiber
hatte auf eine Abmahnung aufgrund mehrerer Forenpostings mit einer Negativen Feststellungsklage reagiert, um
Rechtssicherheit für Forenbetreiber im Allgemeinen zu erreichen. Die Abmahnungen hatten sich auf das zur
damaligen Zeit noch nicht rechtskräftige Urteil gegen den Heise–Zeitschriftenverlag gestützt.
Dieses Urteil, sofern die beiden Parteien nicht in Berufung gehen werden und es Bestand hat, wird sehr
wahrscheinlich die deutsche Forenlandschaft nachhaltig prägen. Galt bisher die Haftung nach allgemeiner
Rechtsauffassung erst nach positiver Kenntnis, so wird zukünftig jeder Forenbetreiber grundsätzlich
für sämtliche Beiträge in seinem Forum voll haftbar und eine vorherige Aufforderung zur
Entfernung strittiger Inhalte ist nicht mehr nötig. Einzige Lösung dieses Problems scheint derzeit
die volle redaktionelle Betreuung von Foren und ggf. manuelle Freischaltung aller Beiträge, wie sie
von uns erstellte Foren bieten.
www.foren-und-recht.de
Am Montag, den 7. Mai 2007 wurde nach längerer Umzugs– und Umbauphase die neue Version unserer
Internetseite online gestellt. Wir hoffen, dass es zu keinen Problemen mit der neuen Version kommt, sollten Sie
doch an einer Stelle Fehler finden, so lassen Sie es uns bitte wissen.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr com|markt–Team